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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

(AGB) Lucky Heads Tattoo Itzehoe 

Wir tätowieren grundsätzlich keine Personen unter 18 Jahren.
Gegenstand der allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Regelung der Vertragsbedingungen für sämtliche Verträge zwischen dem Tattoo Studio Lucky Heads Tattoo, Inh. Nadine Kalies, Kremper Weg 11, 25524 Itzehoe – im Folgenden als „Lucky Heads“ bezeichnet – mit dem Nutzer – im Folgenden als „Kunde“ bezeichnet. 

  1. Vor dem Tätowieren ist eine Einverständniserklärung auszufüllen, in der alle Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten sind. Es werden keine Personen unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss, mit akuten Infekten, sowie in der Schwangerschaft und Stillzeit tätowiert. Bei Blutern, der Einnahme von Blut-verdünnenden Medikamenten, Personen mit Hepatitis jeder Form oder Personen mit Immunschwäche (HIV) behalten wir uns vor, eine ärztliche Unbedenklichkeitserklärung in schriftlicher Form, zu verlangen. Weiter behalten wir uns vor, Kunden unbegründet abzulehnen. Dies gilt insbesondere für politische Wunschmotive. Das Tattoo Studio kann keine Haftung übernehmen, wenn der Kunde durch die Dienstleistung zu Schaden kommt, die auf vom Kunden gelieferten Informationen beruht und sich diese als unzureichend herausstellen. Dies bezieht sich vor allen Dingen, aber nicht ausschließlich, auf physische Bedingungen, medizinische oder medikamentöse Voraussetzungen oder Aktivitäten außerhalb des Tattoo Studios.  Wir übernehmen keine Haftung für Folgeprobleme durch z.B. falsche Pflege, falsche Salbe, falscher Sonnenschutz, etc.  Schadenersatzansprüche des Kunden gegen das Tattoo-Studio bestehen nur insoweit, als durch Mitarbeiter des Tattoo-Studios grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt worden ist.      

                                      

  2. Der Kunde wurde darüber aufgeklärt, dass das Tattoo Tatbestand einer Körperverletzung im Sinne der §223, §223a StGB darstellt. Der Kunde willigt entsprechend §226a StGB ausdrücklich in diese Körperverletzung ein. Der Kunde ist ausführlich über die Pflege und Nachbehandlung eines Tattoos aufgeklärt worden. Eine Pflegeanleitung wurde vor oder nach dem Tätowieren ausgehändigt.    
  3. Die Kosten für ein Tattoo sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Dazu zählen unter anderem die Größe, Farbe, Körperstelle und Aufwand der Motiv Erstellung. Dies wird individuell vor Beginn der Arbeiten mit dem Kunden vereinbart. Die Erstellung des gewünschten Tattoo Motivs ist inklusive, solange sie im vertretbaren zeitlichen Rahmen liegt. Genaueres dazu legt der jeweilige Tätowierer fest und spricht es mit seinem Kunden ab. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach erbrachter Leistung in bar zu zahlen. Eine andere Zahlungsweise kann nach persönlichem Ermessen mit dem Tätowierer vereinbart werden, diese ist schriftlich festzuhalten. Bei Terminabsprachen verlangen wir eine feste Anzahlung in Höhe von mindestens 50 €. Die Anzahlung wird nach dem Termin mit dem Endpreis verrechnet. Eine Barauszahlung der Anzahlung ist in keinem Fall möglich und kann nur in Form eines Gutscheines erfolgen. Werden mehrere Sitzungen benötigt, wird für jeden Termin eine Anzahlung fällig. Termine können bis spätestens zwei Werktage vor dem Termin verschoben werden, damit der Termin neu belegt werden kann. Geschieht dies nicht, behalten wir uns vor die Anzahlung als Ersatzleistung einzubehalten. Die Absage muss persönlich im Laden oder telefonisch im Laden zu den Öffnungszeiten erfolgen. Bei Termin-absagen oder nicht erscheinen ohne triftigen Grund wird die Anzahlung als Aufwandsentschädigung einbehalten. Der Preis für ein Tattoo versteht sich inkl. eines eventuellen Termins zum Nachstechen. Nachstich- Termine sind innerhalb eines halben Jahres wahrzunehmen, ansonsten ist der Nachstich zu bezahlen. Wir empfehlen, das abgeheilte Tattoo nach ca. 6 Wochen dem Tätowierer zu zeigen.              
  4. Die Tattoo-Motive können aus unserer großen Vorlagenauswahl ausgewählt werden. Wir verändern die Vorlage nach euren Wünschen. Tattoo-Motive können auch auf CD, USB-Stick oder ähnlichen mitgebracht werden. Individuell angefertigte Motive selbst gezeichnete Tattoo vorlagen, sind Eigentum vom Tattoo Studio und dürfen nur nach Absprache mit dem Tattoo Studio weiterverwendet oder mitgenommen werden. Das Studio, bzw. der Dienstleister verpflichtet sich, diese Daten nur für den Zweck der zu erbringenden Dienstleistung unter Berücksichtigung der Datenschutzklauseln einzusetzen und die Daten nicht an Dritte oder außenstehende Personen weiterzugeben ohne schriftliche Einwilligung des Kunden. Der Kunde versichert gegenüber Lucky Heads, dass er die Rechte an dieser Vorlage besitzt und stellt Lucky Heads von sämtlichen Forderungen frei, die aus einer ggf. erfolgten Rechtsverletzung oder sonstigen Verstößen gegen geltendes Recht entstehen. Eine unerlaubte Verwendung, Reproduktion, Weitergabe, Veröffentlichung oder eine kommerzielle Nutzung der auf dieser Website befindlichen Inhalte ohne Genehmigung durch Lucky Heads ist untersagt und wird sowohl straf- als auch zivilrechtlich verfolgt.                                                                  
  5. Geschenkgutscheine können zu jedem Betrag bei uns gekauft werden. Gutscheine werden nicht ausbezahlt, auch keine Teilbeträge. Die Gutscheine sind 3 Jahre nach Ausstellungsdatum gültig danach verfallen Sie. Die Gutscheine sind frei übertragbar und zählen als Anzahlung (je nach Höhe des Gutschein Betrages).                                                                                                                                                                  
  6. Das Tattoo Studio ist nicht verantwortlich (übernimmt keine Haftung) für den Verlust oder die Zerstörung von persönlichen Gegenständen und von Besitz des Kunden die (der) mit in das Tattoo Studio gebracht wurden (wurde). Das Tattoo Studio hat das Recht für alle vom Kunden verursachte Schäden eine Wiedergutmachung zu fordern. Ladendiebstähle werden zur Anzeige gebracht.                                                      
  7. Der Kunde verpflichtet sich, während seines Besuches im Tattoo Studio eine angemessene Verhaltensweise an den Tag zu legen. Sollte sich der Kunde selbst nach einer Verwarnung weiterhin nicht angemessen verhalten, hat der Tätowierer das Recht, den Kunden aus dem Tattoo Studio zu verweisen und gegebenenfalls ein Hausverbot auszusprechen.